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FAQ
Allgemein
Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine Zulassung für psychotherapeutische Arbeit. Sie werden von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie bei den prüfenden Gesundheitsämtern überprüft und nur zugelassen, wenn sie umfangreiche diagnostische und therapeutische Kenntnisse und die Fähigkeit nachweisen können.
Zudem haben auch Heilpraktiker per Gesetz einige Pflichten zu erfüllen. Zu diesen Pflichten gehören neben der Schweigepflicht zum Beispiel auch die Aufklärungs- wie auch die Sorgfaltspflicht. Dabei stellt die Sorgfaltspflicht sicher, dass auch Heilpraktiker für Psychotherapie nur in den Verfahren arbeiten dürfen, in denen sie auch entsprechend ausgebildet sind.
Auf dem Gebiet der Psychotherapie wenden viele Heilpraktiker für Psychotherapie wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren an. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen in bestimmten Bereichen alleine behandeln und in vielen anderen begleitend oder unterstützend mitwirken. Deshalb ist es wichtig bei den Erstgesprächen zu erfahren, um welches Anliegen es sich handelt. Dann schaut man, mit welcher Therapieart eine Behandlung Sinn macht und welche erfolgversprechend ist. Grundsätzlich dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie psychotherapeutisch mit seelisch oder psychosomatisch kranken Menschen arbeiten, aber auch mit Menschen in Lebensschwierigkeiten und Sinnkrisen.
Heilpraktikerkosten (im Allgemeinen) müssen in der Regel privat gezahlt werden, da sie noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen ist in einzelnen Fällen möglich.
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