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FAQ
Allgemein
Keine lange Wartezeiten!
Termine sind in der Regel kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand möglich.
Einfach anrufen oder E-Mail schreiben, wir lernen uns kennen und können direkt einen Termin ausmachen.
Du bestimmst die Dauer und die Häufigkeit.
Häufigkeit und Dauer der Gespräche sind frei wählbar. Das heißt, wie viele Gespräche du in Anspruch nehmen möchtest und in welchen Abständen liegt ganz bei dir. Die Termine werden nach deinem Bedarf vereinbart und können in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Auch sind die Sitzungen nicht auf 50 min beschränkt. Gern kannst du auch Doppelstunden buchen, wenn es mal etwas mehr zu bearbeiten gibt.
Du bist flexibel in der Wahl des Therapieverfahrens.
Aktuell zahlen die Krankenkassen lediglich für die Behandlung unter der Anwendung der kassenärztlich anerkannten Richtlinienverfahren wie Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Es gibt jedoch mittlerweile wesentlich mehr wissenschaftlich geprüfte therapeuthische Verfahren und
Methoden als diese und genau davon kannst du profitieren. Ziel ist es in der gemeinsamen Arbeit, die für dich passenden Methoden zu finden, um deinen Weg in eine unbeschwertere Zukunft zu ebnen. Der Weg ist oft so individuell, wie du es bist.
Therapie auch ohne psychische Erkrankung
Die Krankenkasse zahlt eine Therapie nur dann, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wird: Das heißt, in allen anderen Fällen von Krisen – und Konfliktzeiten, besonders schwierigen Lebensumständen, Stress und Burnout, der Suche nach Unterstützung zahlt sie leider nicht. Als Selbstzahler:in hast du die Möglichkeit, die schwierigen Themen vorzeitig anzugehen.
Anonymität und keine Bürokratie
Als Selbstzahler:in genießt du den Vorteil der absoluten Vertraulichkeit, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Weiterhin unterliegst du keiner Sperrfrist. Als Selbstzahler:in kannst du jederzeit therapeutische Unterstützung bei der Lösung deiner Probleme finden. Zusätzlich gibt es auch keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse, was wiederum finanzielle Vorteile hat, wenn du eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung abschließt oder in eine andere private Krankenversicherung wechseln möchtest, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen. Auch bei einer anstehenden Verbeamtung (Lehramt, Bundeswehr, Justiz, Polizei und Kriminaldienst, etc.) kann es Vorteile haben, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen.
Möglichkeit der Übernahme der Coaching-Kosten durch deinen Arbeitgeber
Solltest du ein Coaching in Anspruch nehmen wollen, könntest du auch die Übernahme der Kosten durch deinen Arbeitgeber klären. In vielen Unternehmen ist es bereits üblich, dass sie ihren Mitarbeitern zur Persönlichkeitsentwicklung wie auch zur Burn-Out-Prävention individuelle Coachingsitzungen zahlen. Frag doch einfach mal nach!
Die Kosten für eine private Psychotherapie sind steuerlich absetzbar.
Selbstzahler-Termine können unter den Außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
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